Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung zur Pflanzguterzeugung von Kartoffeln

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.03.2025
Die Firma Certis Belchim B.V. Niederlassung Deutschland, teilt heute mit, dass das Produkt Promanal HP mit dem Wirkstoff 830 g/l Paraffinöl (Zul.-Nr. 008719-60) eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 20. April 2025 bis zum 17. August 2025 für 120 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 94.500 Liter (ausreichend für 9.000 ha Pflanzkartoffeln) begrenzt.
Promanal HP darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Promanal HP |
Kultur | Kartoffel mit dem Verwendungszweck zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen, Basis und zertifiziertes Pflanzgut) |
Schadorganismen | Blattläuse als Virusvektoren |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit
| Das Mittel darf eingesetzt werden nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle im Kulturentwicklungsbereich BBCH 10 bis BBCH 91. Die max. Zahl der Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr beträgt 2 Behandlungen. Dabei gilt: Entweder zwei Behandlungen im Stadium BBCH 10–24 oder zwei Behandlungen im Stadium BBCH 25–91. Zwischen den jeweiligen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand eingehalten werden. Dabei gilt: Erfolgt die zu BBCH 10 bis BBCH 24 müssen 3 Tage Behandlungsabstand eingehalten werden. Erfolgt sie im Kulturentwicklungsbereich BBCH 25 bis BBCH 91 müssen 7 Tage eingehalten werden. Auch bei der möglichen Aufwandmenge wird unterschieden:
Die Wartezeit wurde mit „F2“ bestimmt. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.