Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Bekämpfung von Erdmandelgras und Strandsimse

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 18.03.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Permit (Wirkstoff: Halosulfuron) eine Zulassung gegen die Erdmandelgras (Cyperus esculentus) und Strandsimse (Bolboschoenus maritimusvom 1. April 2025 bis zum 30. Juli 2025 in Silo- und Körnermais erteilt.

 

Permit darf im Splittingverfahren in BBCH 14 (4. Laubblatt beim Mais entfaltet) mit einem Aufwand von 15 g/ha sowie 7 bis 12 Tage später in BBCH 16 (6. Laubblatt beim Mais entfaltet) mit einem Aufwand von 20 g/ha in jeweils 200 bis 400 Liter Wasser/ha angewendet werden. Das BVL weist darauf hin, dass in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen Schäden am Mais nicht ausgeschlossen werden können und die Pflanzenverträglichkeit daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden sollte.

 

Erdmandelgras ist ein einjähriges Sauergras und keimt ab April bis in den Herbst überwiegend aus rundlichen Wurzelknöllchen von ca. 0,5 bis 15 mm Durchmesser, teilweise auch aus Samen. Die Blüte ist meist ab Juni, während sich die Knöllchen am Ende von Rhizomen je nach Temperatur bereits ab Mai bis Ende der Vegetation im Herbst bilden. Nach Abschluss der Knöllchenbildung bzw. mit dem ersten Frost sterben alle oberirdischen Pflanzenteile vom Erdmantelgras ab. Sowohl Knöllchen als auch Samen dienen der Überdauerung. Ist das Erdmantelgras einmal auf einer Fläche etabliert, ist es kaum bekämpfbar und verursacht hohe Ertragsausfälle (z.B. -40 % in Kartoffeln, -60 % in Zuckerrüben, auch in weiteren Hack- und Gemüsekulturen). Neben den nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen S-Metolachlor und Sulfosulfuron hat auch der Wirkstoff Halosulfuron eine gute Wirkung. 

Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.

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Bernhard Bundschuh

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