Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Surround in Birne

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.02.2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Surround (Wirkstoff: Aluminiumsilikat) eine Notfallzulassung erteilt wurde.

Surround darf in der Zeit zwischen dem 03. Februar 2025 bis zum 01. Juni 2025 und für eine zusätzliche Herbstanwendung in der Zeit vom 15. September 2025 bis zum 12. Januar 2026 gespritzt oder gesprüht werden. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 30.000 kg, und ist damit ausreichend für eine Befallsfläche von etwa 938 ha.

Aus den genannten Anwendungszeitpunkten definieren sich die beiden Anwendungszeitpunktpunkte in Birne wie folgt: Spätwinter und/oder das frühe Frühjahr bei Flugbeginn und der Kulturentwicklungsbereich Stadium bis BBCH 65 sowie ab BBCH 97; Sowie im Herbst nach dem Laubfall. Nach Warndienstaufruf.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 4 Anwendungen festgelegt. Die Aufwandmenge wurde festgesetzt auf 16 kg/ha und m Kronenhöhe in max. 400 Liter/ha Wasser und m Kronenhöhe. Insgesamt dürfen maximal 32 kg/ha (maximal 2 m Kronenhöhe) je Behandlung eingesetzt werden.

Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
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