Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für SoilGuard 0.5 GR
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.01.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für SoilGuard 0.5 GR (Wirkstoff: Tefluthrin) eine Notfallzulassung erteilt wurde.
Das Mittel darf im Zeitraum zwischen 1. März 2025 bis zum 28. Juni 2025 beim Legen von Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffeln in Form einer Furchenanwendung mit unmittelbarer Erdabdeckung unter Verwendung eines „Fishtail-Schars“ zur Bekämpfung der Schnellkäfer (Drahtwurm) gestreut werden.
Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 90.000 kg, ausreichend für ca. 6.000 ha, begrenzt. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge wurde auf 15 kg/ha festgesetzt.
Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.