Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für SIVANTO prime

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.04.2025

 

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) in Zuckerrübe wie nachfolgend beschrieben beschränkt. 

 

Die Zulassung wird für die Zeit 15. April 2025 bis zum 12. August 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die zugelassene Menge wird für die Anwendung gegen Glasflügelzikaden auf 14.500 Liter begrenzt. Die Menge ist ausreichend um 58.000 ha Zuckerrübe einmalig zu behandeln.

 

SIVANTO prime darf danach wie folgt eingesetzt werden:

 

Produkt

SIVANTO prime

Kultur(en)

Zuckerrübe

Schadorganismen

Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

 

Das Mittel darf nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst gespritzt werden gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren im Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis BBCH 19. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf je 1 Anwendung begrenzt. Die Aufwandmenge beträgt 0,25 l/ha in 200 bis 300 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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