Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Quassiaextrakt MD

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.04.2025
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Quassiaextrakt MD mit dem Wirkstoff Quassin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) wie nachfolgend beschrieben eingesetzt werden darf.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 07. April 2025 bis zum 4. August 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung im ökologischen Hopfenanbau gegen die Hopfenblattlaus sowie im ökologischen Kern und Steinobstanbau gegen Sägewespen wie nachfolgend beschrieben beschränkt.
Quassiaextrakt MD darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Quassiaextrakt MD |
Kultur(en) | Hopfen (ökologischer Anbau); Kernobst / Steinobst (ökologischer Anbau) |
Schadorganismen | Hopfenblattlaus (Hopfen); Sägewespen (Kern-/Steinobst) |
Hopfen Einsatz, Aufwand und Wartezeit
| Das Mittel darf gegen Hopfenblattlaus in Hopfen (ökologischer Anbau) gesprüht oder im Streichverfahren eingesetzt werden. Als Anwendungszeitpunkt wurde die Zeit nach Ende des Blattlauszuflugs, nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf festgelegt. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf je 1 Anwendung begrenzt. Die Aufwandmenge beträgt 2,25 kg/ha in 800 bis 2200 Liter Wasser/ha. Das entspricht einer Quassin-Konzentration von 18 g/ha bei einem angenommenen Quassingehalt von 8 g/kg für das Quassiaextrakt MD. Die maximale Quassinmenge von 18 g/ha darf nicht überschritten werden. Bei einer höheren Quassinkonzentration im Produkt ist die Aufwandmenge entsprechend zu reduzieren. Die Wartezeit in Hopfen beträgt 60 Tage. |
Kernobst und Steinobst Einsatz, Aufwand und Wartezeit
| Das Mittel darf gegen Sägewespen in Kernobst und Steinobst (ökologischer Anbau) vor Larvenschlupf nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 64 bis BBCH 69 gesprüht werden. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf je 1 Anwendung begrenzt. Die Aufwandmenge beträgt 1,5 kg/ha in 1000 Liter Wasser/ha. Das entspricht einer Quassin-Konzentration von 12 g/ha bei einem angenommenen Quassingehalt von 8 g/kg für das Quassiaextrakt MD. Die maximale Quassinmenge von 12 g/ha darf nicht überschritten werden. Bei einer höheren Quassinkonzentration im Produkt ist die Aufwandmenge entsprechend zu reduzieren. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.