Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Minecto One

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.02.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Minecto One (Wirkstoff: Cyantraniliprole) eine Notfallzulassung erteilt wurde. Das Mittel darf im Zeitraum zwischen 20. Februar 2025 bis 18. Juni 2025 beim zur Bekämpfung der Apfelblütenstecher (Anthonomus pomorum) in Apfel eingesetzt werden. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 375 kg, ausreichend für ca. 3.000 ha Behandlungsfläche begrenzt.

 

Als Anwendungszeitpunkt wurde die Zeit nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf, nach dem Einwandern der Käfer in die Obstanlagen vor Eiablagebeginn und im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 53 bis BBCH 54 festgelegt. 

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge wurde 62,5 g/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe festgesetzt. Insgesamt dürfen maximal 125 g/ha (2 m Kronenhöhe) gespritzt oder gesprüht werden. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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