Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Karate Zeon

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.03.2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) eine Notfallzulassung gegen die Grüne Futterwanze und Rotbeinige Baumwanze im Obstbau vom 25. März 2025 bis 22. Juli 2025 (BBCH 59 bis BBCH 72) sowie gegen die Grüne Stinkwanze, Grüne Reiswanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze und Beerenwanze vom 01. Mai 2025 bis 28. August 2025 (BBCH 74 bis BBCH 85) in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche im Freiland erteilt. 

Karate Zeon darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen nach Warndienstaufruf zum Schlupf der Wanzen (je nach Wanzenart unterschiedlicher Zeitpunkt) einmal mit einem Aufwand von 0,0375 Liter/ha und m Kronenhöhe in max. 500 Liter/ha Wasser und m Kronenhöhe gesprüht werden. Der maximal zulässige Aufwand beträgt 0,075 Liter/ha, was maximal 2 m Kronenhöhe entspricht. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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