Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Isonet Z

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.03.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Isonet Z mit den Wirkstoffen (E,Z)-2,13-Octadecadien-1-ylacetat und (E,Z)-3,13-Octadecadien-1-ylacetatLambda-Cyhalothrin) eine Notfallzulassung ausgesprochen zur Bekämpfung der Johannisbeer-Glasflügler (Synanthedon tipuliformis) in Johannisbeere und Stachelbeere.
Die entsprechenden Isonet Z-Dispenser dürfen in der Zeit vom 25. April 2025 bis zum 22. August 2025 ausgebracht werden. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 62.700 Dispenser, ausreichend für 190 ha Behandlungsfläche begrenzt.
Das Ausbringen von Isonet Z-Dispensern darf im Rahmen dieser Notfallzulassung erfolgen im Freiland vor Flugbeginn des Falterfluges und nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 71 der genannten Kulturen. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt.
Die festgelegte Aufwandmenge beträgt 330 Dispenser je ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.