Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Fonganil Gold

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.03.2025
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Fonganil Gold mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) in der Jungpflanzenanzucht von Salat-Arten und Frische Kräuter im Freiland und im Gewächshaus wie nachfolgend beschrieben beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 14. März 2025 bis zum 11. Juli 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die zugelassene Menge wird auf 200 Liter für Salat-Arten und Frische Kräuter, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 80 ha begrenzt.
Fonganil Gold darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Fonganil Gold |
Kultur(en) | Salat-Arten, Frische Kräuter mit dem Verwendungszweck Jungpflanzenproduktion |
Schadorganismen | Falscher Mehltau |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit
| Das Mittel darf eingesetzt werden in der Jungpflanzenerzeugung zur anschließenden Pflanzung im Gewächshaus auf versiegelten Flächen oder im Freilandanbau. Der Anwendung ist möglich ab BBCH 12 der Kultur. Die max. Zahl der Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr beträgt 1 Behandlung. Die Aufwandmenge beträgt 0,25 ml/m² in 2,0 Liter Wasser/m². Bei der Wartezeit wird wie folgt differenziert:
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Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.