Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Exirel in Hopfen

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.04.2025

 

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) in Hopfen wie nachfolgend beschrieben eingesetzt werden darf. 

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 10. April 2025 bis zum 7. August 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 3.000 Liter begrenzt und ist ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 4.000 ha.

 

Exirel darf danach wie folgt eingesetzt werden:

 

Produkt

Exirel

Kultur(en)

Hopfen

Schadorganismen

Liebstöckelrüssler

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

 

Das Mittel darf gegen Imago Liebstöckelrüssler nach Warndienstaufruf, Flächen mit Starkbefall im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 11 bis BBCH 19 als Einzelpflanzenbehandlung gegossen werden. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf je 1 Anwendung begrenzt. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml pro Stock in 0,25 l Wasser pro Stock. Maximal dürfen 750 ml/ha (2.000 Stöcke/ha) ausgebracht werden. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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