Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Decis forte

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 01.04.2025
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Decis forte mit dem Wirkstoff Deltamethrin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) in Zuckerrübe wie nachfolgend beschrieben beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit 1. April 2025 bis zum 29. Juli 2025erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die zugelassene Menge wird für die Anwendung gegen die Schilf-Glasflügelzikade auf 2.850 Liter begrenzt. Die Menge ist ausreichend um 38.000 ha Zuckerrübe einmal zu behandeln.
Decis forte darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Decis forte |
Kultur(en) | Zuckerrübe |
Schadorganismen | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit
| Das Mittel darf nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst gespritzt werden gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren im Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis BBCH 39. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Die Aufwandmenge beträgt 0,075 l/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 90 Tage. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.