Pflanzenschutzmittel – Mildicut als Notfallzulassung für den Kartoffelanbau

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.08.2024

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für Mildicut (Wirkstoffe: Cyazofamid, Dinatriumphosphonat) eine Notfallzulassung erteilt. Das Mittel darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln eingesetzt werden.

 

Die Notfallzulassung von Mildicut wird erteilt für die Zeit vom 2. August 2024 bis zum 29. November 2024. Die Anwendung ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 90.000 Liter, ausreichend für 28.125 ha.

 

Angaben zur sachgerechten Anwendung

Mildicut darf im Freilandkartoffelanbau im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 31 bis BBCH 89

gespritzt werden bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans). Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.

 

Aufwandmenge und Wartezeit

Die Aufwandmenge beträgt 3,2 Liter/ha bei einem Wasseraufwand in Höhe von 100 bis 400 Liter/ha. Die Wartezeit wurde auf exakt 7 Tage festgelegt.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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