Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Teldor im Gewächshaus

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.10.2024

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel Teldor (Wirkstoff Fenhexamid) eine Zulassungserweiterung für die Anwendung im Profianbau im Gewächshaus erteilt wurde.

 

Das genannte Mittel darf wie folgt gespritzt werden:

 

Produkt

Anwendung

Kultur

Schadorganismus

BBCH Kultur

Aufwand

Wartezeit

Teldor

00B035-00/05-001

007214-00/15-002

Schnittpetersilie, Basilikum-Arten, Kerbel, Thymian, Gemeiner, Rosmarin, Schnittlauch, Schnittsellerie, Wurzelpetersilie

Botrytis cinerea

14 bis 48

1,0 kg/ha

in 400 bis 600 Liter

Wasser/ha

14 Tage

 

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

Tags

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444