Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Teldor

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.06.2024

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für Teldor (Wirkstoff: Fenhexamid) eine Zulassungserweiterung erteilt wurde.

 

Angaben zur sachgerechten Anwendung

Teldor darf damit zur Bekämpfung der Monilinia fructigena in Pflaume wie folgt gespritzt oder gesprüht werden:

 

Kultur

Zweckbestimmung

Anwendungszeitpunkt

BBCH-Stadium der Kultur

Aufwand

Pflaume

Monilinia fructigena

Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

75 bis 85

max. Aufwandmenge pro Behandlung

1,5 kg/ha

max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr

4,5 kg/ha

max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge

1 kg/10.000 m² Laubwandfläche in 333 bis 667 Liter Wasser/10.000 m² Laubwandfläche

 

Die maximale Anzahl Anwendungen in der o.a. Anwendung für die Kultur und je Jahr beträgt 3 Anwendungen. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 10 bis 14 Tagen eingehalten werden. Die Wartezeit beträgt 3 Tage. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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