Pflanzenschutzmittel - Zulassungen für Kartoffeln und Speisezwiebeln

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.04.2025
Die Firma Syngenta Agro GmbH informiert heute darüber, dass das BVL verschiedene Zulassungen für Fungizide in Kartoffeln und Speisezwiebeln erteilt hat.
REVUS PRO mit den Wirkstoffen Mandipropamid und Propamocarb wurde zur Bekämpfung von Phytophthora infestans in Kartoffeln bis zum 15. Juni 2026 zugelassen. Es kann mit 1,9 Liter/ha mit max. 3 Anwendungen im Abstand von 7 Tagen eingesetzt werden. REVUS PRO ist ab Ende April im 5,0 Liter Gebinde im Handel erhältlich.
RIDOMIL GOLD R WG mit den Wirkstoffen Metalaxyl-M und Kupferoxychlorid hat eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung des Falschen Mehltaus (Peronospora destructor) in Speisezwiebeln und Bundzwiebeln erhalten. RIDOMIL GOLD R WG darf mit 5,0 kg/ha (Speisezwieblen) bzw. 3,5 kg/ha (Bundzwiebeln) max. einmal vom 15.04.2025 bis 12.08.2025 angewendet werden. Das Produkt wird ab Anfang Mai im 10 kg Gebinde im Handel erhältlich sein.
PERGOVIA mit den Wirkstoffen Mandipropamid und Amisulbrom wurde zur Bekämpfung von Phytophthora infestans in Kartoffeln bis zum 31.12.2026 zugelassen. Es kann mit 0,6 Liter/ha mit max. 3 Anwendungen im Abstand von 6 Tagen eingesetzt werden. PERGOVIA wird ab 2026 als Nachfolgelösung des Pergovia Packs im 5,0 Liter Gebinde in Deutschland verfügbar sein.