Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Dimethomorph

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.11.2024

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 20. November 2024 die Zulassung der unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dimethomorph. Grund für die Widerrufe ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Dimethomorph gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/1207 nicht erneuert wurde.

 

Zulassungsnummer

  Mittel

024228-00

  DMM

034315-00

  Forum

006393-00

  Forum Gold

006393-60

  Aktuan Gold

026833-00

  Orvego

027012-00

  BANJO forte

00A864-00

  METOMOR F

00A380-00

  DIMETHOFIN

 

Für diese Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchfrist bis zum 20. Mai 2025. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1207. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig!

 

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Bernhard Bundschuh

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