Pflanzenschutzmittel - Widerruf der Zulassung von Nexide

Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.03.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Wirkung zum 31. März 2025 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Nexide (Zul.-Nr.: 025631-00) mit dem Wirkstoff gamma-Cyhalothrin antragsgemäß widerrufen. Es gilt die gesetzliche Abverkaufsfrist bis 30. September 2025 und eine Aufbrauchfrist bis 30. September 2026.
Der Widerruf gilt auch für die folgenden Vertriebserweiterungen:
- Cooper (Zul.-Nr.: 025631-60)
- Xerxes (Zul.-Nr.: 025631-61)
Hinweis: Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.