Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Mitteln mit dem Wirkstoff S-Metolachlor

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.01.2024

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit () widerruft zum 23. April 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff S-Metolachlor. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff S-Metolachlor nicht erneuert wurde. Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:

 

Name

Zulassungsnummer

Dual Gold

024587-00

EFICA 960 EC

024587-60

Innoprotect Dual Gold

024587-61

Gardo Gold

024613-00

Primagram Gold

024613-60

 

Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 23. Juli 2024. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2024/20 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444