Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Fungiziden mit dem Wirkstoff Fenpyrazamine

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 10.02.2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 15. Januar 2025 die Zulassung der unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Fenpyrazamine widerrufen. Grund für die Widerrufe ist, dass die Genehmigung für den als Substitutionskandidaten eingestuften Wirkstoff Fenpyrazamine gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/2848 am 15. Januar 2025 endet.

Handelsbezeichnung

Zulassungsnummer

Prolectus

007679-00

Kamuy

007679-60

Beide Pflanzenschutzmittel hatten in zahlreichen Gemüsearten, Erdbeeren, Weinreben und Zierpflanzen eine Zulassung gegen den Wund- und Schwächeparasit Botrytis cinerea. Dieser Pilz ist der Erreger des Grauschimmels bzw. der Graufäule. 

Für Prolectus und Kamuy gilt nun eine Abverkaufsfrist bis zum 15. Juli 2025 und eine Aufbrauchfrist bis zum 15. Juli 2026. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

 

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Bernhard Bundschuh

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