Pflanzenschutzmittel - Teilwiderruf einer Zulassung hinsichtlich der Anwendungen auf Nichtkulturland

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.01.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 22. Januar 2025 auf Antrag der Zulassungsinhabenden Firma die Zulassung des Pflanzenschutzmittels UNMO (Zul.-Nr.: 00A846-00) mit dem Wirkstoff Essigsäure für die unten aufgeführten Anwendungen im Haus- und Kleingarten widerrufen. Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Anwendungsnummer | Schadorganismus | Kultur/Objekt |
00A846-00/00-001 | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, | Nichtkulturland ohne |
00A846-00/00-015 | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, | Wege und Plätze mit |
00A846-00/00-016 | Moose | Nichtkulturland ohne |
00A846-00/00-017 | Moose | Wege und Plätze mit |
Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterungen:
UnkrautNIX (Zul.-Nr.: 00A846-60)
Express Unkrautvernichter RTU (Zul.-Nr.: 00A846-61