Pflanzenschutzmittel - Teilwiderruf einer Zulassung hinsichtlich der Anwendungen auf Nichtkulturland

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.01.2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 22. Januar 2025 auf Antrag der Zulassungsinhabenden Firma die Zulassung des Pflanzenschutzmittels UNMO (Zul.-Nr.: 00A846-00) mit dem Wirkstoff Essigsäure für die unten aufgeführten Anwendungen im Haus- und Kleingarten widerrufen. Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Anwendungsnummer

Schadorganismus

Kultur/Objekt

00A846-00/00-001

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter,
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Nichtkulturland ohne
Holzgewächse

00A846-00/00-015

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter,
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wege und Plätze mit
Holzgewächsen

00A846-00/00-016

Moose

Nichtkulturland ohne
Holzgewächse

00A846-00/00-017

Moose

Wege und Plätze mit
Holzgewächsen

Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterungen:

  • UnkrautNIX (Zul.-Nr.: 00A846-60)

  • Express Unkrautvernichter RTU (Zul.-Nr.: 00A846-61

Tags

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444