Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf des Mittels Infinito hinsichtlich einzelner Anwendungen im Haus- und Kleingarten

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.04.2024

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 12. Februar 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Infinito (Zul.-Nr.: 025876-00) mit dem Wirkstoff Fluopicolide für die unten aufgeführten Anwendungen im Haus- und Kleingarten widerrufen. Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

 

Anwendungsnummer

Schadorganismus

Kultur

025876-00/00-003

Kraut- und Knollenfäule

(Phytophthora infestans)

Kartoffel

025876-00/00-007

Falscher Mehltau

(Pseudoperonospora cubensis)

Gurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, Zucchini

025876-00/00-009

Kraut- und Braunfäule

(Phytophthora infestans)

Tomate

 

Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterungen:

  • Bayer Garten Gemüse-Pilzfrei Infinito (Zul.-Nr.: 025876-60)
  • Phyto Gemüse-Pilzfrei (Zul.-Nr.: 025876-61)

Der Teilwiderruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels!

 

Hintergrund: In Folge der durch Verordnung (EU) 2022/692 geänderten Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs Fluopicolide wurde auch die Einstufung und Kennzeichnung des o. g. Mittels geprüft und angepasst. Gemäß der BVL-Veröffentlichung "Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich" vom 1. Februar 2013 werden nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität zugelassen. Das Mittel ist für Anwendungen im Haus- und Kleingarten daher nicht mehr geeignet!

 

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Bernhard Bundschuh

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