Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf der Zulassung von Flint

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.08.2024

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 29. Juni 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Flint (Zul.-Nr.: 024657-00) hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendung im Freiland widerrufen. Diese Anwendung ist nicht mehr zulässig.

 

Schadorganismus

Kultur

Anwendungsnummer

Echter Mehltau (Erysiphe cruciferarum),

Pilzliche Blattfleckenerreger

Blattkohle

024657-00/15-001

 

Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt. Für diese gelten eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Dezember 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Dezember 2025.

Achtung: Der Teilwiderruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

 

Hintergrund - Die Zulassung des Mittels Flint, Zul.-Nr.: 024657-00, ist zum 30. Juni 2024 abgelaufen. Es besteht eine erneute Zulassung mit der Zul.-Nr.: 044657-00.

Mit der Verordnung (EU) 2024/1342 wurde die Verordnung (EG) Nr. 369/2005 u.a. hinsichtlich des Höchstgehalts von Trifloxystrobin angepasst. Der vorläufige Rückstandshöchstgehalt für Trifloxystrobin in Blattkohlen von 3 mg/kg, der auf den Rückstandsdaten zur Anwendung 0246557-00/15-001 basierte, wurde von der EFSA nicht bestätigt. Die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte für Trifloxystrobin in Blattkohlen kann somit für Anwendung 0246557-00/15-001 nicht sichergestellt werden.

 

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Bernhard Bundschuh

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