Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf der Zulassung von BANJO

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.08.2024

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Antrag des Zulassungsinhabers zum 17. Juli 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels BANJO für die Anwendung gegen Botrytis squamosa an Speisezwiebel und Schalotte (Anwendungs-Nr. 006899-00/02-001) widerrufen.

Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechende Anwendung der folgenden Vertriebserweiterung:

  • Carneol (Zul.-Nr.: 006899-60)

Diese Anwendungen sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Nachträgliche Änderung: Die widerrufene Anwendung ist durch die zugelassene Anwendung in Zwiebelgemüse (/04-001) abgedeckt.

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Bernhard Bundschuh

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