Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf der Zulassung hinsichtlich einzelner Anwendungen im Haus- und Kleingarten

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.02.2024

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 9. Februar 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Kanemite SC (Zul.-Nr.: 025855-00) mit dem Wirkstoff Acequinocyl für die unten aufgeführten Anwendungen im Haus- und Kleingarten widerrufen.

 

Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Anwendungsnummer

Schadorganismus

Kultur

025855-00/00-003

Spinnmilben

Kernobst

025855-00/00-004

Spinnmilben

Zierpflanzen

025855-00/00-006

Spinnmilben

Zierpflanzen

Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterung:

  • Spinnmilben-Frei Kanemite SC (Zul.-Nr.: 025855-61)

Achtung: Der Teilwiderruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

 

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Bernhard Bundschuh

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