Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf der Zulassung hinsichtlich be-ruflicher Anwendungen von NEU 1165 M

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.10.2024

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 27. September 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels NEU 1165 M (Zul.-Nr.: 025956-00) mit dem Wirkstoff Eisen-III-phosphat hinsichtlich der unten aufgeführten beruflichen Anwendungen widerrufen. Diese Anwendungen sind damit nicht mehr zulässig.

 

Schadorganismus

Kultur

Anwendungsnummer

Nacktschnecken

Gemüsekulturen

025956-00/00-007,
025956-00/00-008

Nacktschnecken

Zierpflanzen

025956-00/00-009,
025956-00/00-010

Nacktschnecken

Obstkulturen

025956-00/00-011,
025956-00/00-012

Nacktschnecken

Ackerbaukulturen

025956-00/00-013

 

Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt. Der Widerruf erfolgte auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma.

 

Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterung:

  • Ferramol Schneckenkorn (Zul.-Nr.: 025956-60)

 

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Bernhard Bundschuh

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