Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf bei SCATTO

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.10.2024

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 03. September 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels SCATTO (Zul.-Nr.: 008485-00) hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendung an Borretsch, Rosmarin, Melisse, Lorbeer und Estragon im Gewächshaus von Amts wegen widerrufen. Diese Anwendung ist nicht mehr zulässig.

 

Schadorganismus

Kultur

Anwendungsnummer

Blattläuse, Schmetterlingsraupen, Wurzelbohrer, Rüsselkäfer

Borretsch, Rosmarin, Melisse, Lorbeer, Estragon

008485-00/00-055

Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

 

Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterung:

  • DEMETRINA 25 EC (Zul.-Nr.: 008485-60)
  • GENOLANE Delta 45 (Zul.-Nr.: 008485-61)
  • LAGERLAND Elite 45 (Zul.-Nr.: 008485-62)

 

Der Teilwiderruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

  • GP 008485-00/001 DELTAMEX

Hintergrund - Im Rahmen der Überprüfung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte von Deltamethrin gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 369/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs wurden mit Verordnung (EU) 2024/1342 der Kommission vom 21. Mai 2024 Rückstandshöchstgehalte für diverse Kulturen herabgesetzt. Für Borretschsamen (0401120) beträgt der neue Wert 0,01* mg/kg für Rosmarin (0256060), Estragon (0256100) und sonstige frische Kräuter und essbare Blüten (0256990) beträgt der neue Wert 1,5 mg/kg. Auf Basis der vorliegenden Rückstandsdaten kann dieser Wert nicht eingehalten werden.

 

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Bernhard Bundschuh

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