Pflanzenschutzmittel – Neuzulassung für ORTIVA

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.01.2025

Die Firma Syngenta Agro GmbH informiert heute darüber, dass für das Produkt ORTIVA (Wirkstoff: Azoxystrobin) die Zulassung erteilt wurde. Die Zulassung von ORTIVA ist zunächst beschränkt bis zum 31.12.2025.Mit der neuen Zulassung (034560-00) sind nur die Hauptzulassungen in den nachfolgenden Kulturen abgedeckt: Kartoffeln, Raps, Futtererbse, Hopfen, Spargel, Salate, Möhren, Zierpflanzen, Kopfkohle, Blumenkohle, Blattkohle, Rosenkohl, Gurke, Zucchini und Tomate.

Achtung: Für die alte Zulassung von ORTIVA mit der Zulassungsnummer 024560-00 wurde eine Abverkaufsfrist bis zum 30.06.2025 festgesetzt. Das Produkt kann bis zum 30.06.2026 aufgebraucht werden.

Hinweis: Im ersten Halbjahr 2025 wird es voraussichtlich nur Produktmengen mit der alten Zulassungsnummer im Markt geben.

Aus Firmensicht werden die Lückenindikationen in Salaten, Frische Kräutern, Arznei- und Gewürzpflanzen, Zwiebelgemüse, Sproßgemüse, Fruchtgemüse, Hülsengemüse, Tabak, Erdbeeren, Wurzel- und Knollengemüse werden in 4 verschiedenen Wellen ab Mitte 2025 folgen.

Anbauer von Kleinkulturen wie z.B. Tabak, Erdbeeren, Frische Kräuter, Heil- und Gewürzpflanzen und Hülsengemüse sollten daher die Verfügbarkeit der Altware nutzen solange der Vorrat reicht und die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen beachten.

 

ZL-Nr.

Produkt

Wirkstoff

Zulassung bis

024560-00

ORTIVA

250 g/l Azoxystrobin

31.12.2024  

  • Abverkaufsfrist bis 30.06.2025

  • Aufbrauchfrist bis 30.06.2026

034560-00

ORTIVA

250 g/l Azoxystrobin

31.12.2025

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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