Pflanzenschutzmittel – Mehrere Zulassungswiderrufe wegen nicht erneuerter Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 05.04.2024

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 30. April 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem insektiziden Wirkstoff Spirotetramat. Spirotetramat gehört zu den ACC-Hemmern, die die Lipidbiosynthese unterbrechen. Es ist ein vollsystemisches Insektizid, das sowohl im Xylem als auch im Phloem mobil ist. Dadurch wird auch der Neuzuwachs geschützt und versteckt lebende Schaderreger werden gut erfasst. Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:

Name

Zulassungsnummer

Movento SC 100

008860-00

Movento SC 100

008007-00

Movento OD 150

026554-00

Für diese Insektizide gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2025.

 

Das BVL widerruft zum 30. Juni 2024 die Zulassung des Insektizids Exalt (Zul.-Nr. 008515-00) mit dem Wirkstoff Spinetoram. Spinetoram wird nach der Applikation auf die Blattoberfläche umgehend trans-laminar verlagert und befindet sich dann in den äußeren Zellschichten des Blattes, so dass es von Schadinsekten beim Fraß gut aufgenommen wird; zudem gibt es eine direkte Kontaktwirkung.

Für das Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Dezember 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Dezember 2025.

 

Das BVL widerruft zum 13. Juni 2024 die Zulassung des Fungizids Zorvec Endavia (Zul.-Nr. 00A305-00) mit dem Wirkstoff Benthiavalicarb. Für das Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchfrist bis zum 13. Dezember 2024.

 

Das BVL widerruft zum 28. Mai 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem fungiziden Wirkstoff Metiram. Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:

 

Name

Zulassungsnummer

Polyram WG

033986-00

Gemüse-Pilzfrei Polyram WG

033986-62

COMPO Pilz-frei Polyram WG

033986-63

 

Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 28. November 2024.

 

Die Widerrufe erfolgen in allen Fällen aufgrund von auslaufenden bzw. nicht erneuerten Genehmigungen der Wirkstoffe in der EU. Sämtliche Widerrufe gelten mit den gleichen Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels (sofern vorhanden). Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

 

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Bernhard Bundschuh

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