Pflanzenschutzmittel – Kein nationaler Alleingang bei Flufenacet

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 27.02.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet, dass die Europäische Kommission im Dezember 2024 einen Verordnungsentwurf zur Nichterneuerung der Wirkstoffgenehmigung des Pflanzenschutzwirkstoffs Flufenacet vorgelegt hat. In diesem Verordnungsentwurf würden alle Erkenntnisse aufgegriffen, die das BVL bereits im Oktober veranlasst hatten, einen Widerruf aller deutschen Zulassungen Flufenacet-haltiger Herbizide zu prüfen.
Aufgrund der unmittelbar bevorstehende gemeinsame Entscheidung der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten die Genehmigung von Flufenacet zu beenden, sieht das BVL nun keine Notwendigkeit mehr, vorab in nationale Pflanzenschutzmittel-Zulassungen einzugreifen. Die EU-Durchführungsverordnung, mit deren Verabschiedung im März 2025 gerechnet wird, trägt dem im europäischen Pflanzenschutzrecht vorgesehenen harmonisierten Ansatz vollumfänglich Rechnung.
Das BVL beabsichtigt, sobald die EU-Durchführungsverordnung veröffentlicht ist, in einer Fachmeldung über die betroffenen Zulassungen in Deutschland und über die Abverkauf- und Aufbrauchfristen informieren und auf dieser Grundlage die entsprechenden Zulassungen widerrufen.
Vor diesem Hintergrund ist es unwahrscheinlich, dass die Anwendung Flufenacet-haltiger Herbizide in Deutschland früher verboten wird als in anderen Mitgliedstaaten.