Pflanzenschutzmittel – Erweiterungen einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.03.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel Centium 36 CS (Wirkstoff:  Clomazone) ergänzende Zulassungserweiterungen ausgesprochen wurden.

 

Centium 36 CS darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Centium 36 CS

Kultur(en)

In nachfolgend genannten Kulturen der Verwendungszweck zur Saatguterzeugung dient:

Borretsch, Gemeine Ringelblume; Brassica-Arten (Ackerbaukulturen) (ausgenommen: Raps); Buchweizen; Chrysanthemum; Gelber Steinklee; Klee-Arten, Esparsette, Weißer Steinklee; Luzerne-Arten; Oelrettich, Leindotter, Phacelia, Serradella, Ramtillkraut; Senf-Arten; Wicken; Wilde Malve

Schadorganismen

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Einsatz, Anwendung und Wartezeit

Das Mittel darf eingesetzt werden in den genannten Anwendungsgebieten und Indikationen unter Einhaltung sämtlicher - in den entsprechenden Gebrauchsanleitungen genannten -   Kennzeichnungsauflagen, Angaben zur sachgerechten Anwendung, sonstigen Kennzeichnungsauflagen, Wartezeiten und Anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

Tags

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444