Pflanzenschutzmittel – Erweiterungen einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.03.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel Centium 36 CS (Wirkstoff: Clomazone) ergänzende Zulassungserweiterungen ausgesprochen wurden.
Centium 36 CS darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Centium 36 CS |
Kultur(en) | In nachfolgend genannten Kulturen der Verwendungszweck zur Saatguterzeugung dient: Borretsch, Gemeine Ringelblume; Brassica-Arten (Ackerbaukulturen) (ausgenommen: Raps); Buchweizen; Chrysanthemum; Gelber Steinklee; Klee-Arten, Esparsette, Weißer Steinklee; Luzerne-Arten; Oelrettich, Leindotter, Phacelia, Serradella, Ramtillkraut; Senf-Arten; Wicken; Wilde Malve |
Schadorganismen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Einsatz, Anwendung und Wartezeit | Das Mittel darf eingesetzt werden in den genannten Anwendungsgebieten und Indikationen unter Einhaltung sämtlicher - in den entsprechenden Gebrauchsanleitungen genannten - Kennzeichnungsauflagen, Angaben zur sachgerechten Anwendung, sonstigen Kennzeichnungsauflagen, Wartezeiten und Anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.