Wichtige Information des LTZ Augustenberg vom 19.03.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel Zorvec Entecta (Wirkstoffe: Amisulbrom und Oxathiapiprolin ergänzende Zulassungserweiterungen ausgesprochen wurden.
Zorvec Entecta darf danach wie folgt eingesetzt werden: Produkt | Zorvec Entecta | Kultur(en) | Zierpflanzen | Schadorganismen | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | Einsatz, Anwendung und Wartezeit | Das Mittel darf im Freilandanbau von Zierpflanzen wie im Gewächshaus bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Indikation und für die Kultur bzw. je Jahr beträgt 3 Anwendungen. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 bis 10 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,25 Liter/ha in 500 bis 1500 Liter Wasser/ha. Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | | | | | |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. |
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