Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.03.2025 Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel Teldor (Wirkstoff: Fenhexamid) ergänzende Zulassungserweiterungen ausgesprochen wurden. Teldor darf danach wie folgt eingesetzt werden: Produkt | Teldor | Kultur(en) | Zierpflanzen; Topfpflanzen | Schadorganismen | Botrytis cinerea | Einsatz, Anwendung und Wartezeit | Das Mittel darf im Gewächshausanbau von Zierpflanzen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Indikation und für die Kultur bzw. je Jahr beträgt 4 Anwendungen. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 bis 14 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 1,5 kg/ha in 500 bis 2000 Liter Wasser/ha. Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | Einsatz, Anwendung und Wartezeit | Das Mittel darf in Topfpflanzen auf verfestigten und mit Folie oder Bändchengewebe abgedeckten Stellflächen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Indikation und für die Kultur bzw. je Jahr beträgt 4 Anwendungen. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 bis 14 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 1,5 kg/ha in 500 bis 2000 Liter Wasser/ha. Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Be-deutung. | | | | | |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. |