Pflanzenschutzmittel – Erweiterungen einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.03.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel Polyversum (Wirkstoff: Pythium oligandrum M1) ergänzende Zulassungserweiterungen ausgesprochen wurden.
Polyversum darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Polyversum |
Kultur(en) |
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Schadorganismen |
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Einsatz, Auflagen und Wartezeit
| Das Mittel darf eingesetzt werden in den genannten Anwendungsgebieten und Indikationen unter Einhaltung sämtlicher - in den Gebrauchsanleitungen genannten - Kennzeichnungsauflagen, Angaben zur sachgerechten Anwendung, sonstigen Kennzeichnungsauflagen, Wartezeiten und Anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.