Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.03.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azadirachtin) eine ergänzende Zulassungserweiterung ausgesprochen wurden.
NeemAzal-T/S darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | NeemAzal-T/S |
Kultur(en) | Blumenkohle |
Schadorganismen | Beißende Insekten, Saugende Insekten |
Einsatz, Anwendung und Wartezeit | Das Mittel darf im Freilandgemüseanbau von Blumenkohle bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Junglarvenstadium der genannten Schaderreger und im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 13 bis BBCH 49 gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Indikation und für die Kultur bzw. je Jahr beträgt 3 Anwendungen. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 3,0 Liter/ha in 300 bis 800 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 3 Tage. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.