Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.03.2025 Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel Alginure Bio Schutz (Wirkstoff: Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit) eine ergänzende Zulassungserweiterung ausgesprochen wurden. Alginure Bio Schutz darf danach wie folgt eingesetzt werden: Produkt | Alginure Bio Schutz | Kultur(en) | Erdbeere | Schadorganismen | Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) | Einsatz, Anwendung und Wartezeit | Das Mittel darf gegen Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) imFreiland- und im Gewächshausanbau von Erdbeeren bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 91 als Reihenbehandlung gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Indikation beträgt 4 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr 5 Anwendungen. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 bis 10 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 4,0 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | Kultur(en) | Erdbeere (nicht im Ertrag stehende Anlagen) | Schadorganismen | Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) | Einsatz, Auflagen und Wartezeit | Das Mittel darf gegen Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) im Freilandanbau nach dem Pflanzen von Erdbeeren gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Indikation beträgt 4 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr 5 Anwendungen. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 bis 10 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 4,0 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | | | | | |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. |