Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.03.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel Alginure Bio Schutz (Wirkstoff: Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit) eine ergänzende Zulassungserweiterung ausgesprochen wurden.

 

Alginure Bio Schutz darf danach wie folgt eingesetzt werden:

 

Produkt

Alginure Bio Schutz

Kultur(en)

Erdbeere

Schadorganismen

Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.)

Einsatz, Anwendung und Wartezeit

Das Mittel darf gegen Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) imFreiland- und im Gewächshausanbau von Erdbeeren bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 91 als Reihenbehandlung gespritzt werden.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Indikation beträgt 4 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr 5 Anwendungen. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 bis 10 Tagen eingehalten werden.

Die Aufwandmenge beträgt 4,0 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Kultur(en)

Erdbeere (nicht im Ertrag stehende Anlagen)

Schadorganismen

Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.)

Einsatz, Auflagen und Wartezeit

Das Mittel darf gegen Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) im Freilandanbau nach dem Pflanzen von Erdbeeren gespritzt werden.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Indikation beträgt 4 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr 5 Anwendungen. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 bis 10 Tagen eingehalten werden.

Die Aufwandmenge beträgt 4,0 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

     

 

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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