Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.03.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel
REVUS (Wirkstoff: Mandipropamid) eine ergänzende Zulassungserweiterung ausgesprochen wurden.
REVUS darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | REVUS |
Kultur(en) | Zierpflanzen |
Schadorganismen | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Einsatz, Auflagen und Wartezeit | Das Mittel darf im Freiland- und im Gewächshaus-Zierpflanzenbau gespritzt oder gesprüht werden bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr 2. Zwischen den Anwendungen muss ein Behandlungsabstand von 10 bis 14 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt ab einer Pflanzengröße über 50 cm 0,6 Liter/ha in 500 bis 2000 Liter Wasser/ha. Die Festsetzung einer Wartezeit (N) ist ohne Bedeutung. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.