Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.03.2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel Veriphos (Wirkstoff: Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit)) eine ergänzende Zulassungserweiterung für den Einsatz im Gewächshaus ausgesprochen wurde.

Veriphos darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Veriphos

Kultur(en)

Heidelbeere

Schadorganismen

Colletotrichum

Einsatz und -zeitpunkt im Freilandgemüseanbau, Aufwand und Wartezeit

 

Das Mittel darf im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH-Stadium 59 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Colletotrichum-Symptomeim Gewächshaus gespritzt oder gesprüht werden.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 3 Anwendungen festgelegt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand zwischen 7 bis 10 Tagen eingehalten werden.

Aufwandmenge: 4 l/ha in maximal 1000 l Wasser/ha; Wartezeit: 14 Tage

     

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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