Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.02.2025 Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel BANJO (Wirkstoff: Fluazinam) eine Zulassungserweiterung um nachfolgende Indikationen und in den beschriebenen Kulturen wie folgt ausgesprochen wurde. BANJO darf danach wie folgt eingesetzt werden: Produkt | Banjo | Kultur | Zwiebelgemüse | Schadorganismus | Botrytis squamosa | Einsatz und -zeitpunkt im Freilandgemüseanbau, Aufwand und Wartezeit | In Zwiebelgemüse dessen Verwendungszweck in der Nutzung als Trockenzwiebel vorgesehen ist, ist das Spritzen bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome möglich ab BBCH 10 der Kultur. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 3 Anwendungen festgelegt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 bis 10 Tagen eingehalten werden. 0,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha; Wartezeit: 28 Tage | | | | | |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. |