Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.02.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel BANJO (Wirkstoff: Fluazinam) eine Zulassungserweiterung um nachfolgende Indikationen und in den beschriebenen Kulturen wie folgt ausgesprochen wurde.

BANJO darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Banjo

Kultur

Zwiebelgemüse

Schadorganismus

Botrytis squamosa

Einsatz und -zeitpunkt im Freilandgemüseanbau, Aufwand und Wartezeit

 

In Zwiebelgemüse dessen Verwendungszweck in der Nutzung als Trockenzwiebel vorgesehen ist, ist das Spritzen bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome möglich ab BBCH 10 der Kultur. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 3 Anwendungen festgelegt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 bis 10 Tagen eingehalten werden.

0,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha; Wartezeit: 28 Tage

     

 

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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