Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.02.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel ELATUS PLUS (Wirkstoff: Benzovindiflupyr) eine Zulassungserweiterung um nachfolgende Indikationen und in den beschriebenen Kulturen wie folgt ausgesprochen wurde.
ELATUS PLUS darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | ELATUS PLUS |
Kultur | Knoblauch; Schalotte; Speisezwiebel (Nutzung als Bundzwiebeln); Speisezwiebel (Nutzung als Trockenzwiebel); Knoblauch (Nutzung als Bundzwiebeln); Porree |
Schadorganismus | Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porri) in alle genannten Kulturen (auch in Porree); Septoria-Arten (Septoria spp.) nur in Porree |
Einsatz und -zeitpunkt im Freilandgemüseanbau, Aufwand und Wartezeit
| In Knoblauch dessen Verwendungszweck in der Nutzung als Bundzwiebeln vorgesehen ist, ist das Spritzen bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome möglich im BBCH-Entwicklungsbereich der Kultur zwischen BBCH 41 bis BBCH 48. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. 0,5 Liter/ha in 300 bis 600 Liter Wasser/ha; Wartezeit: 21 Tage |
In Speisezwiebel deren Verwendungszweck in der Nutzung als Trockenzwiebel oder als Bundzwiebeln vorgesehen ist, ist das Spritzen bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome möglich im BBCH-Entwicklungsbereich der Kultur zwischen BBCH 41 bis BBCH 48. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. 0,5 Liter/ha in 300 bis 600 Liter Wasser/ha; Wartezeit: 21 Tage | |
In Knoblauch, Porree und Schalotte ist das Spritzen bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome möglich im BBCH-Entwicklungsbereich der Kultur zwischen BBCH 41 bis BBCH 48. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. 0,5 Liter/ha in 300 bis 600 Liter Wasser/ha; Wartezeit: 21 Tage |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.