Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.01.2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel VextaDim 240 EC (Wirkstoff: Clethodim) ein Zulassungserweiterungen für den Einsatz in Borretsch, Hanf, Knollensellerie und Meerrettich erteilt wurde.

VextaDim 240 EC darf in den genannten Kulturen wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

VextaDim 240 EC

Wirkstoff

Clethodim

Kultur

Borretsch

Hanf

Knollensellerie, Meerrettich

Schadorganismus

Ausfallgetreide

Ausfallgetreide

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Weidelgras-Arten, Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras)

Einsatzzeitpunkt und Aufwandmenge

 

Stadium der Kultur: BBCH 10 bis 30; 

Zeitpunkt: Herbst, nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter

Aufwand: 0,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha

Stadium der Kultur: BBCH 10 bis 30; 

Zeitpunkt: Herbst, nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter 

Aufwand: 0,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha

Stadium der Kultur: BBCH 10 bis 29; 

Zeitpunkt: nach dem Pflanzen und nach dem Auflaufen der Unkräuter

Aufwand: 0,75 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha

Verwendungszweck

Verwendung der Samen

zur Gewinnung von Pflanzenfasern

 

Wartezeit

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

      

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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