Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.12.2024 Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel Tramat 500 (Wirkstoff: Ethofumesat) eine Zulassungserweiterung für die Anwendung 00A162-00/05-001 im Freilandprofigemüseanbau erteilt wurde. Das genannte Mittel darf wie folgt gespritzt werden: Produkt | Tramat 500 | Kultur | Buschbohne | Schadorganismus | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Verwendungszweck | Nutzung mit Hülse | Einsatzzeitpunkt und Aufwand | Nach dem Auflaufen 1,0 Liter/ha in 200 bis 300 Liter Wasser/ha | Wartezeit | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. |