Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer bestehenden Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.02.2024

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert, dass nach Artikel 51 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1107/2009 für das Produkt Roxy EC (Wirkstoff: Prosulfocarb) folgende Zulassungserweiterung ausgesprochen wurde:

 

Produkt

Anwendungsnummer

Schadorganismus/

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

Roxy EC

00B114-00/01-009

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Ginkgo

Verwendung als Arzneipflanze

00B114-00/01-012

Gräser

Zur Saatguterzeugung

00B114-00/01-001

Mohn

 

00B114-00/01-008

Primula-Arten

Verwendung als Arzneipflanze

00B114-00/01-014

Sauerampfer, Gartensauerampfer, Krauser Ampfer

Verwendung als Arzneipflanze

00B114-00/01-013

Speiselinse

Zur Saatguterzeugung

 

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

 

Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind alle Angaben zur sachgerechten Anwendung und sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen ebenso zwingend zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshin-weise und die sonstigen Hinweise.

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444