Pflanzenschutzmittel – Einschränkung der Zulassung von Veriphos hinsichtlich der Anwendung in Heidelbeer-Arten

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.03.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheiden vom 30. Oktober 2024 bzw. 4. März 2025 die Zulassung der Anwendungen 027207-00/03-004 und 027207-00/02-004 des Pflanzenschutzmittels Veriphos mit dem Wirkstoff Kaliumphosphonat von Heidelbeer-Arten auf Heidelbeeren eingeschränkt. Die Anwendung ist damit nur noch in Heidelbeeren zulässig.

 

Achtung: Die Einschränkung der Anwendung auf Heidelbeeren gilt auch für die Anwendung im Gewächshaus (027207-00/02-004). Die Einschränkung der Anwendungen gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterung:

  • LBG-01F34 (Zul.-Nr.: 027207-60)

Hintergrund - Die zuvor zugelassenen Anwendungen an Heidelbeer-Arten umfassten folgende Kulturen:

  • Heidelbeere

  • Preiselbeere/Großfrüchtige Moosbeere

  • Cranberry

Da eine Überschreitung des derzeit geltenden Rückstandshöchstgehaltes in Preiselbeeren von 2 mg/kg nicht ausgeschlossen werden kann, wurden die Anwendungsgebiete 027207-00/03-004 und 027207-00/02-004 auf Heidelbeeren beschränkt.

Hinweis: Für die Kulturen Preiselbeere und Cranberry könnten in Zukunft die Anwendungen wieder zugelassen werden, sofern ein ausreichend hoher Rückstandshöchstgehalt festgesetzt wurde.

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Bernhard Bundschuh

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