Winterraps – Zumischung nicht notwendig
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 22.04.2025
„Die Rapsbestände im Kreis sind unterschiedlich weit in ihrer Entwicklung,“ so die heutige Info des amtlichen Beraters und Pflanzenschutzexperten A. Lohrer für sein Zuständigkeitsgebiet im Landkreis Tübingen. Während sich an manchen Standorten erst die Knospen nach oben schieben beginnt auf anderen Flächen schon die Blüte.
Wenn die Bestände beim Blühbeginn sind ist der Rapsglanzkäfer in der Regel keine Gefahr mehr, er hilft dann sogar bei der Bestäubung. Allerdings muss dann vor allem bei regnerischem Wetter das Augenmerk auf die Gefahr einer Infektion mit Sklerotinia gelegt werden. In engen Rapsfruchtfolgen (3jährig und kürzer) ist mehr Infektionspotential im Boden vorhanden, bei längeren Anbaupausen werden auch die Dauersporen im Boden deutlich abgebaut. Bei feuchter Witterung zur Blüte können die Sporen in die Blattachseln gelangen und finden mit abgefallenen Blütenblättern einen idealen Nährboden zur ersten Entwicklung um auch in den Stängel einzuwachsen und die Pflanze ertragswirksam zu schädigen. In IPSplus-Gebieten (im Kreis Tübingen überwiegend Landschaftsschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete) sollten Prognosemodelle zur Entscheidungshilfe genutzt werden, z.B. unter www.isip.de das Modell „SkleroPro“.
Nach derzeitigem Stand sehen wir und auch die Prognosemodelle bei entsprechender Anbaupause aktuell keinen Bedarf für eine Blütenbehandlung. Sollte die Rapsblüte in eine länger anhaltende, regnerische Phase fallen kann sich diese Einschätzung auch wieder ändern. Falls eine Fungizidbehandlung notwendig wird sollten Sie diese zum Schutz von Bienen und Bestäuberinsekten abends nach dem Hauptflug (ca. ab 19 Uhr) durchführen. Dadurch sind die Wirkstoffe bis zum nächsten Morgen angetrocknet, werden von den Bienen weniger aufgenommen und gelangen somit auch nicht in den Honig. Zudem sind die Rapspflanzen abends elastischer und es kommt zu geringeren Durchfahrtsverlusten.
Praxistipps: Eine Zumischung von Insektiziden gegen Schotenschädlinge ist nicht notwendig! Der Bekämpfungsrichtwert des Kohlschotenrüsslers liegt bei 1 Käfer je 2 Pflanzen bei gleichzeitig starkem Auftreten der Kohlschotenmücke. Hiervon sind wir in unserem Gebiet weit entfernt.