Winterraps – Sehr verhaltener Zuflug

Wichtige Informationen aus dem Enzkreis vom 03.04.2025

„Bisher war der Zuflug von Rapsglanzkäfer sehr verhalten, mit steigenden Temperaturen sollten die Bestände dann wieder kontrolliert werden,“ so die beiden amtlichen Pflanzenschutzberater S. Nagel und Florian Haug mit Blick auf ihren Zuständigkeitsbereich den Enzkreis.

 

Die Schadensschwelle des Rapsglanzkäfers wird jetzt nicht mehr über die Gelbschalen, sondern durch das Abklopfen des Haupttriebs ermittelt. Sie beträgt 10 Käfer / Haupttrieb ab Knospenbildung bis zum Beginn der Blüte.

Praxistipps: Vereinzelt haben frühe Sorten, auf trockenen Standorten bereits zu blühen begonnen. Sobald 10% des Rapses blühen und kein starker Befall der Seitentriebe (>10 Käfer je Knospe) mit Rapsglanzkäfer vorherrscht, sind keine weiteren Behandlungen mehr nötig. Mögliche Insektizide wären Mavrik Vita, Evure (im solo Einsatz beide B4) oder ein Trebon (B2).

Achtung: Werden Insektizide mit der Einstufung B4 mit Prothioconazol gemischt, bleibt die B4 Einstufung erhalten. Bei Mischung mit anderen Azolfungiziden wird die Mischung zu B2. B2-Mittel dürfen nur nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden! Mospilan SG und Danjiri (im Soloeinsatz beide B4) haben nur eine Zulassung bis BBCH 59. Carnadine 200 (Solo B2) nur bis BBCH 39 möglich.

Mospilan SG, Danjiri und Carnadine 200 werden in Mischung mit Azolfungiziden als Bienengefährliche B1-Wirkstoffkombinationen eingestuft. Damit ist der kombinierte Einsatz in blühenden Beständen - auch wenn „nur“ blühende Unkräuter vorhanden sind – verboten! Da blühende Unkräuter im Bestand nie komplett ausgeschlossen werden können, werden diese Mischungen grundsätzlich in Baden-Württemberg nicht empfohlen.

Achten Sie auch auf die Abstandsauflagen der Produkte zu Oberflächengewässern und die Dokumentation in Schutzgebieten nach IP+. Bitte denken Sie an die Anlage eines Spritzfensters pro Bewirtschaftungseinheit in Landschaftsschutzgebieten, FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten, sowie auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten. 

Praxistipp: Fungizidmaßnahmen zur Einkürzung sind in den wenigsten Jahren wirtschaftlich und sollten nur bei Beständen mit Lagergefahr durchgeführt werden.

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