Winterraps – Schädlingserhebung im Raps jetzt starten
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 19.02.2025
„Nach der Winterpause wird es jetzt wieder Zeit an die Gelbschalen im Winterraps zu denken.,“ so die Pflanzenschutzverantwortliche Beraterin K. Simon für den Schwarzwald-Baar-Kreis.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Rapsschädlinge schon früh im Jahr aktiv waren. Sobald die Temperaturen mehrere Stunden, an mehreren Tagen über 10 °C liegen, fliegen die ersten Käfer zu. Eine Bekämpfung ist aber erst nach Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerten notwendig. Verwenden Sie keine alten Gelbschalen, da die Farbe abstumpft und sie dadurch die Attraktivität für die Käfer verliert. Alle 2-3 Tage Fallen kontrollieren und reinigen. Auf die Gitterabdeckung achten, damit Beifang (Bienen, Hummeln) vermieden wird. Wie jedes Jahr stellt das Landwirtschaftsamt Donaueschingen zur Schädlingskontrolle Gelbschalen auf und gibt regelmäßig Empfehlungen. Die Ergebnisse können unter www.isip.de abgerufen werden. Da sich die ISIP-Seite verändert hat, können die Monitoringdaten nur aufgerufen werden, wenn Sie sich registriert haben. Dies ist für Landwirte aus Baden-Württemberg kostenlos.
Im Schwarzwald- Baar- Kreis liegen viel Ackerflächen im Vogelschutzgebiet. Für Flächen in Schutzgebieten gelten die landesspezifischen Vorgaben zu den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes (IPSplus). Zu den Pflichtmaßnahmen zählen unter anderem das Aufstellen von Gelbschalen im Raps, die Nutzung des amtlichen Warndienstes mit ergänzender Teilnahme am ISIP und die Einhaltung der Bekämpfungsrichtwerte. So können Schädlinge überwacht und falls nötig gezielt bekämpft werden. Für 2025 wurde eine aktualisierte Fassung des Maßnahmenkataloges für IPSplus im Ackerbau veröffentlicht. Neu ist, dass nun die Maßnahmen digital im Dokument abgehakt und bearbeitet werden können, des Weiteren sind am Ende des Maßnahmenkataloges auch Vordrucke zur Dokumentation der Gelbschalenfänge angehängt, welche ebenfalls direkt digital ausgefüllt werden können.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Flächen in den für das IPSplus relevanten Schutzgebieten liegen und machen Sie sich mit den für ihren Betrieb verpflichtenden Maßnahmen vertraut. Eine erste Übersicht zum Thema IPSplus erhalten sie auf dem Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz- Hinweise für die Praxis“.
Maßnahmenkatalog „IPSplus im Ackerbau 2025“
Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz- Hinweise für die Praxis“
Für weitere Informationen und individuellen Beratungen zum Thema IPSplus, wenden Sie sich bitte an unsere Biodiversitätsberaterin A. Kleiser, Tel.: 07721/913-5314; Mail: A.Kleiser@lrasbk.de.