Winterraps – Bekämpfungsrichtwerte sind dazu da, dass sie eingehalten werden!

Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 28.02.2025
„Bekämpfungsrichtwerte sind dazu da, dass sie eingehalten werden,“ so die Pflanzenschutzverantwortliche Beraterin K. Simon im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Großer Rapsstängelrüssler: 5 Käfer/Gelbschale in 3 Tagen. Hier erfolgt die Eiablage nach nur kurzem Reifungsfraß, sodass eine insektizide Maßnahme umgehend erfolgen sollte.
Gefleckter Kohltriebrüssler: 15 Käfer/Gelbschale in 3 Tagen. Sind hier die max. Tagestemperaturen unter 20ºC, zögert sich der Reifungsfraß hinaus, so dass eine insektizide Maßnahme innerhalb 2 bis 4 Wochen noch möglich ist.
Rapsglanzkäfer: 10 Käfer/Haupttrieb (5 Käfer/Haupttrieb bei einem schwachen Bestand). Der Bekämpfungsrichtwert wird beim Rapsglanzkäfer im Zeitraum Knospenbildung bis Beginn Blüte am Haupttrieb ermittelt, nicht in der Gelbschale. Die gibt Aufschluss darüber wann Flugbeginn ist.
Für alle Insektizide gilt:
Bienenschutzauflagen, auch Änderungen bei Tankmischungen mit Azol-Fungiziden beachten (B4 wird B2/B1)
Insektizid-Mischungen gelten grundsätzlich immer als bienengefährlich
Zum Schutz aller Bestäuberinsekten empfehlen wir, Insektizide in den Abendstunden auszubringen und auf das Nötigste zu Beschränken.
Abstandsauflagen zu Gewässer beachten
Mit ausreichend hoher Wassermenge fahren (mind. 300 l/ha)
Zeiten mit geringer Thermik wählen
Hinweis: Zur Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben zu den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS+) müssen die Fänge in den Gelbschalen und das Erreichen des BRWs dokumentiert werden. (siehe Hinweise KW 8)