Winterraps – Behandlung nur bei Überschreitung der Schadensschwellen!

Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 03.03.2024

 

„Die nächste Schönwetterperiode steht uns ins Haus, auch wenn die Temperaturen nur langsam ansteigen,“ so die amtlichen Berater und Pflanzenschutz- und Anbauexperten H. Gawron und G. Münkel vom Amt Sinsheim, im Rhein-Neckar-Kreis mit der regional gültigen Empfehlung: „Wurde in Ihren Gelbschalen die Schadensschwelle vom kleinen Rapsstängelrüssler am 22. und 23. Februar überschritten, soll jetzt ab Befahrbarkeit der Fläche behandelt werden.“

 

Praxistipps: Wichtig ist jetzt, die Gelbschalen zu leeren und auch zu säubern, damit diese wieder im grellen gelb leuchten und somit die nächste Flugwelle gut erfasst werden kann. Denken Sie dabei unbedingt an ein Gitter über der Fangschale! Zur leichteren Unterscheidung der Rüsslerarten leeren Sie den Inhalt Ihrer Gelbschale am besten vorsichtig durch ein feines Sieb und lassen die Tiere auf einer Küchenrolle trocknen. Danach ist die Bestimmung mit einer Lupe problemlos durchführbar.

 

Achtung: Die Schadensschwellen liegen bei 5 Käfern beim großen Rapsstängelrüssler und bei 15 Käfern beim Gefleckten Kohltriebrüssler innerhalb von drei Tagen pro Gelbschale. 

„Idealerweise sollten Sie die Gelbschalen in Rapsflächen stellen, die in Windrichtung neben Rapsflächen der Ernte 2024 liegen oder auch in windgeschützten - aber sonnigen Lagen - in Richtung Wald oder einer Hecke.“

Nach den Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes ist es unabdingbar, sich vor einer Behandlung über das Auftreten der Schaderreger im Klaren zu sein. In den Schutzgebieten (LSG, FFH, u. Vogelschutz) ist das Aufstellen nach den Vorgaben des IPS+ vorgeschrieben. 

Eine Behandlung ist nur zulässig nach Überschreitung der Schadensschwelle. Diese Daten müssen dokumentiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: 

Integrierter Pflanzenschutz - Infodienst - LTZ Augustenberg

 

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