Wintergetreide – Es tut sich was: Das Schossen beginnt

Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 02.04.2025

 

Die Wintergerste und die Triticale beginnt im Schwarzwald-Baar-Kreis zu Schossen (BBCH30). „Der Winterweizen hat je nach Saattermin 3-5 Bestockungstriebe (BBCH 23-25),“ so die zuständige Pflanzenschutzberaterin K. Simon vom Amt Donaueschingen im Schwarzwald-Baar-Kreis. 

Denken Sie an die IPSplus-Maßnahmen. Sie sind für Betriebe, deren Flächen in folgenden Schutzgebieten liegen, verpflichtend umzusetzen und zu dokumentieren: 

  • Landschaftsschutzgebiete

  • Natura2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete)

  • Biotope (gesetzlich geschützte)

  • Naturdenkmälern

  • Biosphärengebiete

Dadurch, dass im Schwarzwald-Baar-Kreis viele Ackerflächen im Vogelschutzgebiet liegen, ist unser Landkreis vom IPSplus stark betroffen. Bitte prüfen Sie, ob sich Ihre Flächen in den oben aufgezählten Schutzgebieten befinden und machen Sie sich gegebenenfalls mit dem neuen Maßnahmenkatalog des IPSplus für den Ackerbau vertraut. 

Ackerbaubetriebe in Schutzgebieten sollten zu den geltenden Pflichmaßnahmen auch eine Wahlmaßnahme pro Betrieb umsetzten. Im Getreidebau bietet sich unter bestimmten Voraussetzungen der Verzicht auf Wachstumsregler an. Voraussetzungen für einen Verzicht sind: Anbau einer standfesten, halm- und ährenstabilen Sorte; Standorte mit einer geringen Stickstoffnachlieferung; sowie keine/angepasste organische Düngung. Die genaue Beschreibung der Maßnahme entnehmen Sie bitte dem Maßnahmenkatalog für den Ackerbau (Maßnahme A4.4w). 

 

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